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  • Zulassungsverfahren im Masterstudiengang Psychologie

abgeschlossen Zulassungsverfahren im Masterstudiengang Psychologie (ID 165670)

Eingegangen am:12.04.2021
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Zulassungsverfahren im Masterstudiengang Psychologie

Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens für den Masterstudiengang Psychologie in den letzten 5 Jahren. Bitte nennen Sie die Zulassungskriterien und geben Sie jeweils die Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum an.

Wenn möglich eine Übersicht der Anzahl der Studienplätze im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber*innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierender.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:

Zulassungskriterien

Die Zulassungskriterien ergeben sich aus der Aufnahmeordnung für die MPO2013 in Fassung vom 04.02.2015 (für die Aufnahme in den Jahren 2015 bis 2019). Ab 2020 gilt eine neue Aufnahmeordnung (https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/sites/master/Science/AO-MSc-Psychologie-12-19.pdf):

㤠1

Aufnahmevoraussetzungen und –verfahren

(1) Aufnahmevoraussetzungen für den Masterstudiengang Klinische Psychologie sind:

a. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss als BSc. (B.A.) Psychologie oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenem erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder Leistungen, die keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenen erkennen lassen.

b. Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Der Nachweis ist auch erbracht, wenn Bewerberinnen/Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben.

c. Deutschkenntnisse, die die für die Universität Bremen allgemein geltenden Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprachkenntnisse gemäß der „Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der Universität Bremen“ vom 25. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

(2) Die Anerkennung nach Absatz 1a nimmt die Auswahlkommission des Studiengangs vor.

(3) Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP, entsprechend fünf Studiensemestern, erbracht worden sind. Erfüllt die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen nach Absatz 1a kann die Zulassung unter der Bedingung erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und der Nachweis der Sprachkenntnisse gemäß Absatz 1 b und c spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs erbracht sind. Die entsprechenden Urkunden und Zeugnisse, die zugleich das Bestehen der Abschlussprüfung nachweisen, sind in diesem Fall bis spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres einzureichen.

(4) Das Sekretariat für Studierende überprüft das Vorhandensein der formalen Aufnahmevoraussetzungen. Sind die für das Studium erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, so wird die Bewerberin/der Bewerber für das Studium zugelassen, sofern die Anzahl der Bewerbungen die Zulassungszahl gemäß § 4 Absatz 1 nicht übersteigt.“

Zur Auswahl der Bewerber:innen nach Prüfung der Zulassungsfähigkeit sagt die Aufnahmeordnung weiterhin:

----------------------------------------------------------------------

㤠4

Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber

(1) Die Zahl der Studienplätze kann beschränkt werden und wird ggf. jährlich neu festgesetzt. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen/Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen nach § 1 erfüllen, die vorhandenen Kapazitäten, dann wird eine Rangfolge gemäß Absatz 2 gebildet, nach der die Studienplätze vergeben werden.

(2) Die Rangfolge bildet sich aus der Gesamtnote des vorangegangenen Studiums bzw. des Notendurchschnitts zum Zeitpunkt der Bewerbung. Innerhalb derjenigen Bewerberinnen/Bewerber mit gleicher Gesamtnote an der Kapazitätsgrenze wird nach Los bis zur Kapazitätsgrenze zugelassen.“

Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum an

Die Daten zu den Hauptverfahren und etwaiger Nachrückverfahren sind datenschutzgerecht sechs Monate nach Abschluss der Zulassungsverfahren gelöscht worden und stehen nicht mehr zur Verfügung.

Anzahl der Studienplätze im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber:innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierender

Wise 2016/17

WiSe 2017/18

WiSe 2018/19

WiSe 2019/20

WiSe 2020/21

Bemerkungen

Plätze (Zulassungszahl)

68

59

51

30

54

Ab 20/21 M.Sc. Psychologie

Vorher: M.Sc. Klinische Psychologie

Anzahl Bewerber:innen

1295

1123

1296

1464

1107

Studienanfänger: innen

67

61

55

38

36

Mit freundlichen Grüßen