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abgeschlossen Zusammenarbeit zwischen Beratungsfirmen und der öffentlichen Hand (ID 143820)

Eingegangen am:28.01.2020
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Zusammenarbeit zwischen Beratungsfirmen und der öffentlichen Hand

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der sogenannten Berateraffäre sind Geschäftspraktiken der Fa. Accenture Gegenstand eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. Es gibt Anhaltspunkte, dass Accenture und/ oder eine von Accenture beauftragte und bezahlte PR-Agentur
https://www.stern.de/politik/berateraffaere--accenture-laesst-im-untersuchungsausschuss-mithoeren-8723150.html auf den Gedanken gekommen sein könnte, durch eine sogenannte "code of Conduct" Kampagne das Geschäftsimage Im Markt wieder herzustellen. Wir fragen den Bremer Senat bzw. den 1 . Stadtrat der Freien und Hansestadt Bremen [...], ob er mit Accenture und/ oder der Fa. Concilius zusammengekommen ist und ob die Idee einer "Code of Conduct"-Kampagne von dieser PR-Agentur oder Accenture zur gemeinsamen Verfolgung vorgeschlagen wurde. Ist es mit [...] abgestimmt, dass Accenture dieses Thema mit Hochdruck treibt und ihn als Gallionsfigur vereinnahmt? Ist [...] sich der Ereignisabfolge bewusst, das Accenture bereits am 18.11.19 dieses Thema auf der Programm-Konferenz für den 8.Zukunftskongress im Juni 2020 reklamiert hat und erst danach, nämlich am 21.11.19 im AK Digitale Verwaltung der BITKOM hier eine Vereinsinitiative initiierte, die wiederum erst am 17. Februar eine Meinungsfindung bei den Mitgliedern hervorbringen soll.

Hat [...] seine Aussagen als Bürokratie Satire gemeint und sie sind von den handelnden Personen bei Accenture und Bitkom falsch verstanden worden? (Ich beziehe diese Frage auf seinen Wikipedia Eintrag)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen