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abgeschlossen Zuwendungen aus China an die Universität Bremen (ID 152673)

Eingegangen am:23.07.2020
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Zuwendungen aus China an die Universität Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte […]
bitte senden Sie mir Folgendes […]

Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Dieser IFG-Antrag wurde an die Universität Bremen gestellt.

Sehr geehrte/r [...],

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Pandemiebedingt und aufgrund eines Stellenwechsels, nahm diese umfangreiche Anfrage mehr Zeit als üblich in Anspruch.

Grundsätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr Anfragezeitraum von 20 Jahren die Archi¬vierungsfristen gem. der Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen der Universität Bremen, der Hochschule Bremen, der Hochschule für Künste, der Hochschule Bremerhaven und der Staats- und Universitätsbibliothek in Verbindung mit dem Dritten Buch des Handels¬gesetzbuches übersteigt. Daher kann die Antwort nur im Rahmen der Archivierungsfristen er¬folgen.

1. Bitte lassen Sie mich wissen, ob Ihre Hochschule in den vergangenen 20 Jahren Mit¬tel aus China erhielt, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zurverfügungstellung von Lehr¬personal oder in anderer Form (etwa indirekt über das Konfuzius-Institut) erfolgten. Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe bzw. welcher Form erhält oder erhielt Ihre Hochschule konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beant¬wortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte: Stellen Sie hierzu bitte detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung. Ich bitte weitergehend um Einsicht in sämtliche Doku¬mente im Zusammenhang mit der jeweiligen Förderung. Dazu gehören insbesondere Anträge für die Förderung, Verträge sowie Vereinbarungen mit dem jeweiligen Ver¬tragspartner inklusive aller Anlagen, Berichte und Verwendungsnachweise für den Vertragspartner sowie Forschungsergebnisse.

Laut dem bremischen Informationsfreiheitsgesetz gelten für die Veröffentlichung von Ver¬trägen und Daten über Drittmittelforschung die Regelungen des Bremischen Hochschul¬gesetzes. Demnach führt die Universität Bremen eine öffentlich zugängliche Forschungs¬datenbank für Drittmittelprojekte, die alle Projekttitel, wesentliche Inhalte und Zielsetzun¬gen von Drittmittelprojekten, die Identität der Drittmittelgeber, die Fördersumme und die Laufzeit der Projekte umfasst.

Sie können diese einsehen unter:
https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/forschung/Transparenz/Drittmittel
datei_Universitaet_Bremen_erweitert.pdf

Es bestehen Kooperationen zwischen der Universität Bremen und chinesischen Hoch¬schulen, die allerdings keine Zuwendungen oder die Zurverfügungstellung von Lehrpersonal beinhalten. Vielmehr liegt der Schwerpunkt dieser Kooperationen auf der Studierendenmobilität, mit dem Ziel, den Bremer und chinesischen Austauschstudie¬renden interkulturelle Erfahrungen zu er¬möglichen und Länderkompetenzen zu entwi¬ckeln. Für beide Seiten ist es wichtig, die je¬weils andere Kultur, Gesellschaft und Werte¬vorstellungen aus eigener Anschauung vor Ort kennenzulernen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China möchte die Universität Bremen ihren Studierenden diese Erfah¬rungen als wesentlichen Qualifikationsfaktor für ihre berufliche Zukunft anbieten.

In diesem Zusammenhang können folgende Kooperationen genannt werden:

- Shanghai Jiao Tong University, Shanghai,
- East China Normal University, Shanghai,
- Shanghai University,
- School of International and Public Affairs, Shanghai,
- Tongji University, Shanghai,
- The Institute of Mechanics, Peking,
- Chinese Academy of Sciences, Peking,
- Dalian University of Technology,
- Dalian Maritime University,
- Xi'an Polytechnic University,
- Xi'an Jiatong University,
- Jilin University Changchung,
- Harbin Institute of Technology,
- University of Science and Technology of China Hefei,
- Hunan University
- Ocean University of China OUC Qingdao
- Shandong University
- Suzhou Education College (SEC)
- Zhongyuan University of Technology Zhengzhou

Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit Hochschulen in Hong Kong, Macao und Taiwan.

2. Sofern dies noch nicht durch die vorherige Frage abgedeckt ist, bitte ich außerdem um Zurverfügungstellung sämtlicher Unterlagen in Bezug auf das Konfuzius-Institut (insbesondere Anträge, Verträge, Unterlagen über gemeinsam durchgeführte Ver¬anstaltungen etc.).

Im Anhang finden sie
- die Kooperationsvereinbarung zur Gründung des Konfuzius-Instituts Bremen,
- Anlage 1: Vereinbarung über die gemeinsame Einrichtung des Konfuziusinstituts,
- Anlage 2: Implementation agreement for the development of the confucius in¬stitute,
- Anlage 3: Den Satzungsentwurf des Vereins Konfuzius Institut Bremen.

Personenbezogene Daten wurden geschwärzt.

Weitere Angaben über Projekte mit dem Konfuzius-Institut Bremen finden Sie im Drittmittel¬bericht der Universität Bremen unter:
https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/forschung/Transparenz/Drittmittel
datei_Universitaet_Bremen_erweitert.pdf

3. Lehren an Ihrer Hochschule Personen, die zugleich aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, le¬gen Sie bitte dar, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen. Stellen Sie außerdem bitte entsprechende Verträge zwischen diesen Personen und der chinesischen Seite zur Verfügung.

Es ist nicht bekannt, dass Lehrpersonal der Universität Bremen Zuwendungen aus China erhält oder erhielt. Hierzu ist auf die Freiheit von Lehre und Forschung nach Art. 5 Abs. 3 GG zu ver¬weisen. Im Rahmen von Gastvorträgen an chinesischen Partnerhochschulen werden even¬tuell Reisekosten von der jeweiligen Partnerhochschule übernommen. Dies sind ggf. wenige Fälle, die nicht aktenmäßig erfasst werden. Auch hat die Universität Bremen dementspre¬chend keine Kenntnis über parallele Gastprofessuren in China.

Mit freundlichen Grüßen,