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Information zur Dokumentationspflicht Pflanzenschutz
Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung: Hinweise zu
den neuen rechtlichen Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten
ab 2026
Aufgrund der Änderung des Artikel 67 der Verordnung (EU) 1107/2009 in Verbindung mit der
Durchführungsverordnung (EU) 564/2023 müssen Aufzeichnungen über Anwendungen von
Pflanzenschutzmitteln (PSM) künftig in einem digitalen, maschinenlesbaren Format
geführt werden. Die Mitgliedsstaaten können die Vorgabe der Aufzeichnung in einem solchen
Format jedoch bis 01.01.2027 verschieben.
Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst