Sie sind hier:
  • Dokumente
  • INT:Vorbehaltsstraßenliste [2203]

INT:Vorbehaltsstraßenliste [2203]

Kurzbeschreibung

Generell gilt, dass das Amt für Straßen und Verkehr nur für das Vorbehaltsstraßennetz (Hauptstraßen) in Bremen zuständig ist. Beim untergeordneten Straßennetz (Wohnstraßen) ist das zuständige Polizeirevier anzusprechen. Beispiel: Sobald die Fahrbahn einer Hauptverkehrsstraße in die Baumaßnahme einbezogen ist, ist das ASV zuständig. Sind nur der Fuß- und Gehweg betroffen (z.B. Dachbauarbeiten in der Neuenlander Straße) und/oder Fahrbahnen im untergeordneten Netz, also z. B. Wohnstraßen, ist das zuständige Polizeirevier anzusprechen.

Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Amt für Straßen und Verkehr
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.