Einmal jährlich vergibt der Senator für Kultur ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die künstlerische Arbeit an einen bildenden Künstler oder eine bildende Künstlerin, die in Bremen leben und arbeiten. Voraussetzung: Deren Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie beziehungsweise an einer vergleichbaren Einrichtung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.