Kein Anordnungsgrund für begehrte Abgabe einer Erklärung des Dienstherrn als Folgenbeseitigung rufschädigender Äußerung, 6 V 1020/24, Beschluss vom 06.02.2025
Kein Anordnungsgrund für begehrte Abgabe einer Erklärung des Dienstherrn als Folgenbeseitigung rufschädigender Äußerung, 6 V 1020/24, Beschluss vom 06.02.2025