Kinder- und Jugendhilferecht, § 42a SGB VIII vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, 3 V 4003/25, Beschluss vom 05.05.2026
Kinder- und Jugendhilferecht, § 42a SGB VIII vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, 3 V 4003/25, Beschluss vom 05.05.2026