Die Klimakrise stellt eine außergewöhnliche Notlage dar. Das hat der Staatsgerichtshof zu den Notlage-Haushalten 2023 und 2024 nun klargestellt und damit die Linie des Senats gestützt. Diese Haushalte sind aber mit der Verfassung unvereinbar, weil der sachliche Veranlassungszusammenhang zwischen den Krisen und den durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen nicht hinreichend dargelegt wurde. Eine Rückabwicklung der Notlagen-Kredite muss aber nicht erfolgen.