Ab dem 1. Oktober 2025 werden durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) aus Gründen des Lärmschutzes neue Tempo-30-Regelungen für den Osterdeich und den Hastedter Osterdeich ausgewiesen. Als Ergebnis einer schalltechnischen Untersuchung der Straßenverkehrslärmpegel gelten dann 30 Kilometer pro Stunde als zulässige Höchstgeschwindigkeit.