Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Lebenslagen im Land Bremen - Datenreport des Senats der Freien Hansestadt Bremen - 2011

Lebenslagen im Land Bremen - Datenreport des Senats der Freien Hansestadt Bremen - 2011

Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Bremen, November 2011

Kurzbeschreibung

Der Senat hat im Jahr 2009 den ersten Armuts- und Reichtumsbericht für das Bundesland Bremen vorgelegt. Beabsichtigt ist, zukünftig in jeder Legislaturperiode der Bremischen Bürgerschaft einen solchen Bericht zu veröffentlichen. Der hier vorliegende zweite Datenreport schreibt ausgewählte, im Bericht ,,Lebenslagen im Land Bremen" enthaltene Kennzahlen für die Entwicklung von Armutslebenslagen fort und soll jährlich erscheinen. Damit ist eine kontinuierliche Datenfortschreibung gewährleistet auf die weitere Armuts- und Reichtumsberichte zurückgreifen können. Der Bremische Datenreport gliedert sich nach den Lebenslagen, die im Armuts- und Reichtumsbericht beschrieben sind. Die Betrachtung spezifischer Zielgruppen erfolgt innerhalb der Lebenslagenkapitel.

Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.