Lebensmittelhygiene: Gesundheitsamt bietet wieder Belehrungen in Präsenz an
Lebensmittelhygiene: Gesundheitsamt bietet wieder Belehrungen in Präsenz an
Personen, die erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig werden und bei dieser Tätigkeit mit bestimmten Lebensmitteln in Kontakt kommen, benötigen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln.