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Magistrat: Beurlaubung des OB hat keine finanzielle Folgen für die Stadt

Die Beurlaubung von Oberbürgermeister Jörg Schulz vom 1. Januar 2011 an wird die Stadt Bremerhaven nicht finanziell belasten. Mit dieser Klarstellung trat der Magistrat in seiner heutigen Sitzung dem Eindruck entgegen, dass Schulz während seiner Beurlaubung Anspruch auf Zahlungen der Stadt habe.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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