Geflüchtete mit Anspruch auf finanzielle Leistungen können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November mit höheren Zahlungen rechnen. Das oberste deutsche Gericht hat eine bundesrechtliche Regelung für grundgesetzwidrig erklärt, die Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften finanziell gleichgestellt hat mit Personen in einer Lebensgemeinschaft.