Nehmen Mieter:innen in ihrer neu bezogenen Wohnung Strom ab, ohne zuvor einen Stromlieferungsvertrag mit einem Stromversorger abgeschlossen zu haben, kommt aufgrund einer Realofferte des jeweiligen Grundversorgers zwischen diesem und den Mieter:innen ein Stromlieferungsvertrag zustande. Mieter:innen sind in diesem Fall verpflichtet, die Stromentnahme dem jeweiligen Grundversorger anzuzeigen. Vielen Menschen ist die Pflicht indes gar nicht bekannt; manche vergessen es im Rahmen des Umzugsstresses.