Die Gesetzgeber und Regierungen der EU, des Bundes und der Länder streben einen digitalen Wandel an, in dessen Mittelpunkt der Mensch steht. Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder erkennt das Potential, das der digitale Wandel in allen Lebensbereichen für Wirtschaft und Gesellschaft birgt. Sie unterstützt deswegen das Leitbild einer menschenzentrierten Digitalisierung als ein wichtiges politisches Ziel in der Europäischen Union. Seine Umsetzung und Verwirklichung durch unterschiedliche Akteure muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Blick behalten und insbesondere die allgemeinen Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten beachten.