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10 Jahre gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz: Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 12. Mai 2016

Kurzbeschreibung

Am Pfingstmontag jährt sich die Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft für ein Bremer Informationsfreiheitsgesetz zum zehnten Mal. Obwohl der Begriff Transparenz im Jahr 2006 noch nicht en vogue war, war das Bremer Informationsfreiheitsgesetz von Anfang an mit dem ausgestattet, was für die Durchsichtigkeit des öffentlichen Bereiches elementar ist: Verwaltungen müssen zwingenden Veröffentlichungspflichten unterliegen. In Bremen sind die Veröffentlichungspflichten seit der letzten Gesetzesnovellierung sogar gerichtlich durchsetzbar.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
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