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11. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:07.10.1991 Inkrafttreten08.10.1991
Fundstelle Brem.GBl. 1991, S. 341
Gliederungsnummer:791-a-27
Zitiervorschlag: "11. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 7. Oktober 1991 (Brem.GBl. 1991, S. 341)"

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juris-Abkürzung: LTSchGebBRVÄndV BR 11
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 791-a-27
juris-Abkürzung:LTSchGebBRVÄndV BR 11
Ausfertigungsdatum:07.10.1991
Gültig ab:08.10.1991
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1991, 341
Gliederungs-Nr:791-a-27
11. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum
Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Vom 7. Oktober 1991
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund der §§ 18, 20 und 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 17. September 1979 (Brem.GBl. S. 345 - 790-a-1) wird verordnet:

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§ 1

(1) Der Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 2. Juli 1968 (Brem.GBl. S. 125 - 79-a-7) wird in dem Ortsteil Burglesum für den in der 11. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte dargestellten Landschaftsteil aufgehoben. Die Änderungskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Die 11. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte ist bei der Obersten Naturschutzbehörde niedergelegt und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden. Eine Ausfertigung der Änderungskarte ist bei dem Ortsamt Burglesum hinterlegt und steht dort kostenfrei zu jedermanns Einsicht zur Verfügung.

(3) Eine beglaubigte Ausfertigung der 11. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte wird beim Staatsarchiv Bremen hinterlegt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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