5 UF 23/24 - Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Amtsvormund, wenn dieser faktisch keine Möglichkeit hat, auf die Lebenssituation der Kinder einzuwirken, weil sie sich im Ausland (hier Iran) aufhalten
5 UF 23/24 - Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Amtsvormund, wenn dieser faktisch keine Möglichkeit hat, auf die Lebenssituation der Kinder einzuwirken, weil sie sich im Ausland (hier Iran) aufhalten