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Ab dem 15. März 2023 gilt wieder Anleinpflicht für Hunde

In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli 2023 ist es auf Grund der Brut- und Setzzeit wieder Pflicht, Hunde in der offenen Landschaft an der Leine zu führen. Das gilt insbesondere auf Äckern, Wiesen, Feldwegen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes, zum Beispiel die Hemelinger Marsch.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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