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Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst "Frauennachttaxi" im Stadtgebiet Bremen

Veröffentlichungsdatum:20.07.2020 Inkrafttreten21.07.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 632
Bezug (Rechtsnorm)§ 6, PBefG § 51
Zitiervorschlag: "Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst "Frauennachttaxi" im Stadtgebiet Bremen (Brem.ABl. 2020, S. 632)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:16.07.2020
Fassung vom:16.07.2020
Gültig ab:21.07.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 6 , § 51 PBefG
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 632
Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst "Frauennachttaxi" im Stadtgebiet Bremen

Allgemeinverfügung
der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst
„Frauennachttaxi“ im Stadtgebiet Bremen

Vom 16. Juli 2020

Aufgrund des § 51 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr der Stadtgemeinde Bremen vom 18. November 2005 (Brem.GBl. S. 581) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau folgende

Allgemeinverfügung:

Die Fahrpreise für das Frauennachttaxi werden mit Wirkung vom 1. September 2020 wie folgt festgesetzt:

Geltungszeit

täglich 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr

Grundpreis

3,50 Euro (darin 58,82 m Fahrstrecke oder 12 Sekunden Wartezeit frei)

ab 51 m (pro km) bis 10 km

1,70 Euro

ab 10 km (pro km)

1,70 Euro

Wartezeit pro Stunde

30,00 Euro

Großraumtaxi-Zuschlag

8,00 Euro

Fortschalteinheit

0,10 Euro

Diese Allgemeinverfügung wird mit der Veröffentlichung im Bremischen Amtsblatt wirksam. Gleichzeitig wird die Allgemeinverfügung vom 20. Juni 2018 aufgehoben.

Gründe:

Mit der Anpassung erfolgt eine Angleichung an die Entgeltstruktur des allgemeinen Taxentarifs.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 53, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, zu erheben.

Bremen, den 16. Juli 2020

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau


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