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Allgemeinverfügung Ochtumsperrwerk bis Yachthafen Hasenbüren
Aufgrund des § 64 Abs. 1 Satz 1 Bremisches Wassergesetz (BremWG1) werden die folgende Anlagen und Bauwerke durch die Rechtskraft dieser Allgemeinverfügung zur Hochwasser-schutzanlage für den Bereich Ochtumsperrwerk bis Yachthafen Hasenbüren gewidmet.
Ressort
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft