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Allgemeinverfügung Verbot Nikotinh. Lebensmittel
Allgemeinverfügung des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdiens-tes des Landes Bremen (LMTVet) zur Untersagung des Inverkehrbringens von nikotin-haltigen Lebensmitteln.
Aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird gemäß Artikel 138 Abs. 1 S. 1 lit. b, Abs. 2 S. 1 lit. d der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. § 39 Abs. 1 und Abs. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst