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  • Angebotsspezifische Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium mit Masterabschluss „Inklusive Pädagogik“ (M.Ed.) an der Universität Bremen vom 10. April 2024

Angebotsspezifische Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium mit Masterabschluss „Inklusive Pädagogik“ (M.Ed.) an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:10.04.2024 Inkrafttreten01.10.2024
Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 504
Zitiervorschlag: "Angebotsspezifische Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium mit Masterabschluss „Inklusive Pädagogik“ (M.Ed.) an der Universität Bremen vom 10. April 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 504)"

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juris-Abkürzung: IPSpezMaPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:IPSpezMaPO BR
Ausfertigungsdatum:12.04.2024
Gültig ab:01.10.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2024, 504
Gliederungs-Nr:-
Angebotsspezifische Prüfungsordnung für das Weiterbildende Studium
mit Masterabschluss „Inklusive Pädagogik“ (M.Ed.) an der Universität Bremen
Vom 10. April 2024
Zum 24.06.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 10. April 2024 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305, 311), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese angebotsspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil für Prüfungsordnungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung (AT WB) der Universität Bremen vom 3. Juli 2013 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Veranstalter

Das Weiterbildende Studium mit Masterabschluss „Inklusive Pädagogik“ (M.Ed.) (Kurztitel: Weiterbildendes Masterstudium „IP“) an der Universität Bremen wird vom Fachbereich 12 in Kooperation mit der Akademie für Weiterbildung durchgeführt.

§ 2
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Das Weiterbildende Masterstudium „IP“ dauert 4 Semester und wird berufsbegleitend studiert.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Weiterbildenden Masterstudiums „IP“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben.

(3) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad

Master of Education
(abgekürzt M.Ed.)

verliehen.

§ 3
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Weiterbildende Studium mit Masterabschluss „Inklusive Pädagogik“ wird als Masterstudium gemäß § 2 Absatz 2 AT WB studiert.

(2) Die Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar, die Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(3) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt.

(4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt.

(5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Module werden mindestens einmal pro Durchgang angeboten, ebenso die in einem Modul vorgesehenen Prüfungen.

(6) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 4 Absatz 1 AT WB durchgeführt.

§ 4
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 5 ff. AT WB und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweiligen Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Das erneute Angebot an Prüfungen kann gemäß § 19 Absatz 4 AT WB in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 3 Absatz 9 AT WB wird nicht angewendet.

§ 5
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 21 AT WB in der jeweils geltenden Fassung.

§ 6
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 7 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 7
Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium)

(1) Das Modul Masterarbeit (18 CP) setzt sich zusammen aus der Masterarbeit (15 CP) und einem Kolloquium (3 CP).

(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit ist der Nachweis von mindestens 84 CP.

(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 18 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Masterarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Zur Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Masterarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Modulnote gebildet. Die Masterarbeit fließt dabei mit 80 % und das Kolloquium mit 20 % in die gemeinsame Note ein.

§ 8
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 9
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2024/25 im Weiterbildenden Studium mit Masterabschluss „Inklusive Pädagogik“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, können auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss bis zum 15. November 2024 in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

Anlagen:

 

Anlage 1:

Studienverlaufsplan für das Weiterbildende Masterstudium „IP“

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan für das Weiterbildende Masterstudium „IP“

Der Studienverlaufsplan stellt den geplanten Ablauf des Weiterbildenden Studiums für eine Kohorte dar. Der Studienverlaufsplan geht von einem berufsbegleitenden Studium von 4 Halbjahren aus.

 

Pflichtmodule,
102 CP

Masterarbeit
(Master Thesis),
18 CP

∑ 120 CP

1. Jahr

1. Halbj.

IPW-1,
Inklusion, Exklusion und Schule,
9 CP

IPW-2,
Intersektionalität, Behinderung und Schule,
9 CP

IPW-3,
Kooperation und Team,
9 CP

 

IPW-11,
Reflektierte Praxis - Inklusive Kulturen,
12 CP

 

30

2. Halbj.

IPW-4,
Beratung und Innovation,
6 CP

IPW-5,
Inklusive Didaktik,
9 CP

IPW-6,
Individuelle Entwicklungsplanung, Diagnostik und Unterricht,
6 CP

IPW-7,
Einführung Förderschwerpunkte,
9 CP

 

30

2. Jahr

3. Halbj.

IPW-8,
Spezifische Diagnostik und Fallarbeit,
6 CP

IPW 9-1,
Vertiefung Förderschwerpunkte,
6 CP

IPW-12,
Reflektierte Praxis - Inklusive Strukturen,
9 CP

 

30

4. Halbj.

 

 

 

IPW-9-2,
Querlagen Förderschwerpunkte,
3 CP

IPW-13,
Reflektierte Praxis - Inklusive Praktiken,
9 CP

IPW-10,
Modul Masterarbeit inklusive Kolloquium,
18 CP

30

CP: Credit Points, Halbj.: Halbjahr

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1:

Masterarbeit (Master Thesis), 18 CP

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei Teilprüfungen

PL/SL
(Anzahl)

IPW-10

Modul Masterarbeit inklusive Kolloquium

Module Master Thesis including Colloquium

P

18

TP

Masterarbeit (12 CP) und Kolloquium (3 CP)

PL: 2
SL: 0

Begleitseminar;
3 CP

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2:

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 102 CP

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei Teilprüfungen

PL/SL
(Anzahl)

IPW-1

Inklusion, Exklusion und Schule

Inclusion, Exclusion and Schooling

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-2

Intersektionalität, Behinderung und Schule

Intersectionality, Disability, and Schooling

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-3

Kooperation und Team

Co-operation and Team Building

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-4

Beratung und Innovation

Counseling and Innovation

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-5

Inklusive Didaktik

Inclusive Didactics

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-6

Individuelle Entwicklungsplanung, Diagnostik und Unterricht

Individual Education Planning, Diagnosis, and Teaching

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-7

Einführung Förderschwerpunkte

Introduction to Special Educational Needs

P

9

TP

Prüfungsleistung 1, 4,5 CP

PL: 1
SL: 0

Prüfungsleistung 2, 4,5 CP

PL: 1
SL: 0

IPW-8

Spezifische Diagnostik und Fallarbeit

Specific Diagnosis and Case Work

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-9-1

Vertiefung Förderschwerpunkte

Specialization in Special Educational Needs

P

6

TP

Prüfungsleistung 1, 3 CP

PL: 1
SL: 0

Prüfungsleistung 2, 3 CP

PL: 1
SL: 0

IPW-9-2

Querlagen Förderschwerpunkte

Cross-Categorical Special Educational Needs

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

IPW-11

Reflektierte Praxis - Inklusive Kulturen

Reflective Practice - Inclusive Cultures

P

12

MP

 

PL: 0
SL: 1

IPW-12

Reflektierte Praxis - Inklusive Strukturen

Reflective Practice - Inclusive Structures

P

9

MP

 

PL: 0
SL: 1

IPW-13

Reflektierte Praxis - Inklusive Praktiken

Reflective Practice - Inclusive Practices

P

9

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

Neben den Prüfungsformen gemäß §§ 8 ff. AT MPO können Prüfungen in den hier aufgeführten Formen erfolgen:

-

Ausstellung mit Präsentation und schriftlicher Dokumentation: Eine Ausstellung kann Resultat einer Erkundung, Exkursion oder vertiefenden Auseinandersetzung mit einem spezifischen Themengebiet sein.

-

Dokumentation der Fallarbeit: Dies umfasst die schriftliche Dokumentation der Fallarbeit mit individueller Entwicklungs- bzw. Förderplanung, Umsetzung pädagogisch-didaktischer Implikationen und Reflektion.

-

Dokumentation eines Unterrichtsprojekts: Dies umfasst die schriftlich dokumentierte Planung, Durchführung, Reflektion und Evaluation eines Unterrichtsprojekts bzw. einer Unterrichtsreihe.

-

Empirische Erkundung mit schriftlicher Dokumentation: Die Studierenden führen selbständig eine empirische Erkundung in einem ausgewählten Praxisfeld durch. Die empirische Erkundung wird forschungsmethodisch begründet und ausgewertet.

-

Entwicklung didaktischer Materialien: Die Studierenden entwickeln didaktische Materialien für den Einsatz im inklusiven Kontext und begründen die Materialien theoriegeleitet.

-

Lerntagebuch: Ein Lerntagebuch spiegelt den kontinuierlichen Lernzuwachs sowie die Lehr-Lern-Prozesse im Rahmen der Seminare eines Moduls wider.



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