Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat die seit dem 31. Dezember vergangenen Jahres geltende Anleinpflicht für Hunde verlängert. Laut Allgemeinverfügung müssen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen sowie in größeren Baumbeständen und auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes angeleint werden.