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  • Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 24. Oktober 1972

Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:24.10.1972 Inkrafttreten01.04.1992
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.1992 bis 01.11.1999Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)
Fundstelle Brem.ABl. 1972, S. 554
Gliederungsnummer:84-b-1

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juris-Abkürzung: KgfEDAnO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 84-b-1
juris-Abkürzung:KgfEDAnO BR
Dokumenttyp: Anordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:84-b-1
Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes
Vom 24. Oktober 1972
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.1992 bis 01.11.1999
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

Zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - KgfEG) in der Fassung Bekanntmachung vom 4. Februar 1987 (BGBl. I S. 506), bestimmt der Senat:

1.

Zuständige oberste Landesbehörde ist für Abschnitt I - Entschädigung - der Senator für Gesundheit, Jugend und Soziales.

2.

Diese Anordnung tritt am 1. November 1972 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 6. Oktober 1964 (Brem.GBl. S. 122 - 84-b-1) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 24. Oktober 1972

Der Senat


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