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Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:24.10.1972 Inkrafttreten02.11.1999 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)
Fundstelle Brem.ABl. 1972, S. 554
Gliederungsnummer:84-b-1
Zitiervorschlag: "Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 24. Oktober 1972 (Brem.ABl. 1972, S. 554), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27. Juni 2000 (Brem.GBl. S. 237)"

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juris-Abkürzung: KgfEDAnO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 84-b-1
juris-Abkürzung:KgfEDAnO BR
Ausfertigungsdatum:24.10.1972
Gültig ab:01.11.1972
Dokumenttyp: Anordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1972, 554
Gliederungs-Nr:84-b-1
Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes
Vom 24. Oktober 1972
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

Zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - KgfEG) in der Fassung Bekanntmachung vom 4. Februar 1987 (BGBl. I S. 506), bestimmt der Senat:

1.

Zuständige oberste Landesbehörde ist für Abschnitt I - Entschädigung - der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

2.

Diese Anordnung tritt am 1. November 1972 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 6. Oktober 1964 (Brem.GBl. S. 122 - 84-b-1) außer Kraft.



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