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Antragsverfahren für Härtefallhilfen jetzt online

Bürgerinnen und Bürger können bis zu 2000 Euro Energiekosten erstattet bekommen

Kurzbeschreibung

Im Land Bremen gibt es etwa 19.000 Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen betrieben werden. Dazu zählen unter anderem Öl, Flüssiggas und Holzpellets. Bürgerinnen und Bürger in Bremen können ab sofort einen Antrag stellen, dass die gestiegenen Kosten für diese Energieträger teilweise erstattet werden. Bremen und Hamburg sind die ersten Bundesländer, in denen das Antragsverfahren nun startet.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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