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Anwendung der DSGVO auf Datenverarbeitungen von Parlamenten
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Kurzbeschreibung
Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 "Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien" bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.
Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz