Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige gelten fort
Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige gelten fort
Das Bremerhavener Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass bestehende Aufenthaltserlaubnisse (einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen) für ukrainische Staatsangehörige nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung fortgelten.