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- Aufhebung Überwachungszone zum 28.02.2026
Aufhebung Überwachungszone zum 28.02.2026
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2026
zur Aufhebung der Überwachungszone anlässlich des Ausbruches
in der Gemeinde Landkreis Oldenburg
Auf der Grundlage des Artikels 55 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 44 der Geflügelpestschutzverordnung (GeflPestSchV) wird die mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 vom 30.01.2026 eingerichtete Restriktionszone (Überwachungszone) aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 28.02.2026 in Kraft.
Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst