Am 24.7.2024 ist das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung in Kraft getreten. In diesem Dokument haben die Datenschutzaufsichtsbehörden die aus ihrer Sicht wesentlichen datenschutzrelevanten Änderungen gegenüber der alten Rechtslage zusammengestellt, um die von der Gesetzesänderung betroffenen Stellen bei der Rechtsanwendung zu unterstützen.