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Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche Versorgung

Stand: 31. Dezember 2011

Veröffentlichungsdatum:29.05.2012 Inkrafttreten30.05.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 251
Bezug (Rechtsnorm)SGB 5 § 99
Zitiervorschlag: "Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche Versorgung (Brem.ABl. 2012, S. 251)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Erlassdatum:31.12.2011
Fassung vom:31.12.2011
Gültig ab:30.05.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 99 SGB 5
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 251
Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche Versorgung

Bedarfsplan
für die vertragszahnärztliche Versorgung

Stand: 31. Dezember 2011

Nachstehen veröffentlichen wir gemäß § 99 SGB V je einen Bedarfsplan über die allgemeinzahnärztliche und über die Kieferorthopädische Versorgung im Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen, nachdem hierüber Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen im Lande Bremen erzielt und seitens der nach Landesrecht zuständigen Behörden keine Einwände erhoben wurden:

Kassenzahnärztliche Vereinigung
im Lande Bremen
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Anlage 1

Anlage 2


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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