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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Veröffentlichungsdatum:24.04.2020 Inkrafttreten25.04.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 303
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020 (Brem.ABl. 2020, S. 303)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:31.03.2020
Fassung vom:31.03.2020
Gültig ab:25.04.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 303
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2020

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Nettohonorarumsätze)
des Vorjahres

Jahresbeitrag 2020



bis 20 000,00 €

143,00 €

über 20 000,00 € bis 40 000,00 €

292,00 €

über 40 000,00 € bis 100 000,00 €

583,00 €

über 100 000,00 € bis 200 000,00 €

875,00 €

über 200 000,00 €

1 166,00 €

Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2020

bis 20 000,00 €

100,00 €

über 20 000,00 € bis 30 000,00 €

140,00 €

über 30 000,00 € bis 40 000,00 €

180,00 €

über 40 000,00 € bis 50 000,00 €

220,00 €

über 50 000,00 € bis 60 000,00 €

260,00 €

über 60 000,00 € bis 80 000,00 €

300,00 €

über 80 000,00 € bis 100 000,00 €

340,00 €

über 100 000,00 €

380,00 €

Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)


Jahresbeitrag 2020


€ 320,00 €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 20. November 2019 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 BremArchG.

Ausgefertigt am 22. Januar 2020

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2020 werden gemäß § 16 Absatz 4 BremArchG genehmigt.

Bremen, den 25. März 2020

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 31. März 2020

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –


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