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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023

Veröffentlichungsdatum:28.06.2023 Inkrafttreten29.06.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 606
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 606)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:22.06.2023
Fassung vom:22.06.2023
Gültig ab:29.06.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 606
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2023

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Nettohonorarumsätze)
des Vorjahres

      

Jahresbeitrag 2023






bis 20 000,00 €


143,00 €






über 20 000,00 € bis 40 000,00 €


292,00 €






über 40 000,00 € bis 100 000,00 €


583,00 €






über 100 000,00 € bis 200 000,00 €


875,00 €






über 200 000,00 €


1 166,00 €


Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

            

Jahresbeitrag 2023






bis 20 000,00 €


100,00 €






über 20 000,00 € bis 30 000,00 €


140,00 €






über 30 000,00 € bis 40 000,00 €


180,00 €






über 40 000,00 € bis 50 000,00 €


220,00 €






über 50 000,00 € bis 60 000,00 €


260,00 €






über 60 000,00 € bis 80 000,00 €


300,00 €






über 80 000,00 € bis 100 000,00 €


340,00 €






über 100 000,00 €


380,00 €


Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)

                                                            

Jahresbeitrag 2023






320,00 €


Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 9. November 2022 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 BremArchG.

Ausgefertigt am 15. März 2023

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2022 werden gemäß § 16 Absatz 4 BremArchG genehmigt.

Bremen, den 8. Mai 2023

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 22. Juni 2023

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –


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