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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2026

Veröffentlichungsdatum:15.01.2026 Inkrafttreten16.01.2026
Fundstelle Brem.ABl. 2026, S. 86
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2026 (Brem.ABl. 2026, S. 86)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:12.11.2025
Fassung vom:12.11.2025
Gültig ab:16.01.2026
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2026, 86
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2026

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2026

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Nettohonorarumsätze) des Vorjahres

Jahresbeitrag 2026





bis 20 000,00 €

180,00 €





über 20 000,00 € bis 40 000,00 €

368,00 €





über 40 000,00 € bis 100 000,00 €

732,00 €





über 100 000,00 € bis 200 000,00 €

1 100,00 €





über 200 000,00 €

1 465,00 €


Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2026





bis 20 000,00 €

126,00 €





über 20 000,00 € bis 30 000,00 €

176,00 €





über 30 000,00 € bis 40 000,00 €

226,00 €





über 40 000,00 € bis 50 000,00 €

276,00 €





über 50 000,00 € bis 60 000,00 €

327,00 €





über 60 000,00 € bis 80 000,00 €

377,00 €





über 80 000,00 € bis 100 000,00 €

427,00 €





über 100 000,00 €

478,00 €


Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)


Jahresbeitrag 2026






€ 500,00 €





Beitragsgruppe D (für Juniormitglieder)







Jahresbeitrag 2026






€ 50,00 €


Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 12. November 2025 aufgrund von § 16 Absatz 1 Nummer 5 BremArchG.

Ausgefertigt am 26. November 2025

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2026 werden gemäß § 16 Absatz 4 BremArchG genehmigt.

Bremen, 6. Januar 2026

Der Senator für Finanzen

Bremen, 12. Januar 2026

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
– Aufsichtsbehörde –


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