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Bekanntmachung § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale -

Veröffentlichungsdatum:15.12.2014 Inkrafttreten16.12.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1526
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 16, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale - (Brem.ABl. 2014, S. 1526)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:09.12.2014
Fassung vom:09.12.2014
Gültig ab:16.12.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 16 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1526
Bekanntmachung § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale -

Bekanntmachung § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale -

Die Firma F. Schottke – Zweigniederlassung der FRoSTA AG, hat beantragt auf dem Grundstück Am Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven, eine neue Energiezentrale bestehend aus einer Dampf- und Heizwasserkesselanlage und einem Blockheizkraftwerk zu errichten und zu betreiben.

Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Nr. 7.34.1 und Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben ist gleichzeitig der Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Bremerhaven, den 9. Dezember 2014

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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