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Bekanntmachung der Prüfungsordnung I der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII

Veröffentlichungsdatum:01.04.2021 Inkrafttreten01.04.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 203
Bezug (Rechtsnorm)SGB 7 § 18
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Prüfungsordnung I der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII (Brem.ABl. 2021, S. 203)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:26.03.2021
Fassung vom:26.03.2021
Gültig ab:01.04.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 18 SGB 7
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 203
Bekanntmachung der Prüfungsordnung I der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII

Bekanntmachung der Prüfungsordnung I
der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation
nach § 18 SGB VII

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 11. Dezember 2020 beschlossen die

Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach
§ 18 SGB VII in der Fassung vom Mai 2020

zu erlassen.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Prüfungsordnung am 3. März 2021 unter dem Aktenzeichen 500-006-107-1/2017-6 genehmigt.

Die Prüfungsordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht.

Bremen, den 26. März 2021

UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer


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