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Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
zum Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz
für die Stadtgemeinde Bremen (MobBauOG)
Aufgrund § 1 Absatz 3 Satz 2 des Ortsgesetzes über vorhabenbezogene Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrradabstellplätze und Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in der Stadtgemeinde Bremen (Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz, MobBauOG HB) vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 476) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:
Zuständige Behörde nach § 1 Absatz 3 Satz 2 MobBauOG
Sofern in diesem Gesetz nach § 7 Absatz 4, § 7 Absatz 5, § 13 Absatz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 3 Nummer 1 eine Aufgabenwahrnehmung der für die Mobilität zuständigen Stelle zugewiesen wird, erfolgt diese durch
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 50 / Strategische Verkehrsplanung
Contrescarpe 73
28195 Bremen.
Bremen, den 28. September 2022
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau