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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Aufhebung der Bremischen Hochhaus-Richtlinie

Vom 21. März 2019

Veröffentlichungsdatum:08.04.2019 Inkrafttreten01.05.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 261
Bezug (Rechtsnorm)§ 57, § 84
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Aufhebung der Bremischen Hochhaus-Richtlinie (Brem.ABl. 2019, S. 261)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.03.2019
Fassung vom:21.03.2019
Gültig ab:01.05.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 57 , § 84
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 261
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Aufhebung der Bremischen Hochhaus-Richtlinie

Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
zur Aufhebung der Bremischen Hochhaus-Richtlinie

Vom 21. März 2019

Aufgrund § 84 Absatz 6 in Verbindung mit § 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Bremischen Landesbauordnung vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 320) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

Die Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) vom 19. Juni 2014 (Brem.ABl. S. 586) wird aufgehoben.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Bremen, den 28. März 2019

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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