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Bekanntmachung hinsichtlich des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau von Streusalz-Siloanlagen auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Hemelingen sowie auf dem Gelände des Winterdienststützpunktes Bremen-Walle

Veröffentlichungsdatum:17.07.2009 Inkrafttreten18.07.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 653
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung hinsichtlich des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau von Streusalz-Siloanlagen auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Hemelingen sowie auf dem Gelände des Winterdienststützpunktes Bremen-Walle (Brem.ABl. 2009, S. 653)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:02.07.2009
Fassung vom:02.07.2009
Gültig ab:18.07.2009
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 653
Bekanntmachung hinsichtlich des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau von Streusalz-Siloanlagen auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Hemelingen sowie auf dem Gelände des Winterdienststützpunktes Bremen-Walle

Bekanntmachung hinsichtlich des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau von Streusalz-Siloanlagen auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Hemelingen sowie auf dem Gelände des Winterdienststützpunktes Bremen-Walle

Es ist geplant, auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Hemelingen sowie auf dem Gelände des Winterdienststützpunktes Bremen-Walle Streusalz-Siloanlagen zu errichten.

Auf Antrag des Amtes für Straßen und Verkehr vom 25.06.2009 erfolgte eine Einzelfallprüfung (Vorprüfung) über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Bremen, 2. Juli 2009

Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa

-Oberste Landesstraßenbaubehörde-


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