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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung Müllheizkraftwerk

Veröffentlichungsdatum:15.07.2010 Inkrafttreten16.07.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 537
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung Müllheizkraftwerk (Brem.ABl. 2010, S. 537)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:23.06.2010
Fassung vom:23.06.2010
Gültig ab:16.07.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 537
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Änderung Müllheizkraftwerk

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Änderung Müllheizkraftwerk

Die BEG Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, neben den festen Abfällen auch flüssige, schlammige, pastöse und krümelige Abfälle mit einem Anteil von 10% am Gesamtinput energetisch zu nutzen und zu beseitigen. Bei der Müllbeseitungsanlage handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 3c Absatz 1 Satz 2 und 3 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremerhaven, den 23. Juni 2010

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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