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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung der Betonmaste im Bereich zwischen Hastedter Heerstraße und Sebaldsbrücker Heerstraße -

Veröffentlichungsdatum:28.07.2015 Inkrafttreten29.07.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 788
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung der Betonmaste im Bereich zwischen Hastedter Heerstraße und Sebaldsbrücker Heerstraße - (Brem.ABl. 2015, S. 788)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.07.2015
Fassung vom:21.07.2015
Gültig ab:29.07.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 788
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erneuerung der Betonmaste im Bereich zwischen Hastedter Heerstraße und Sebaldsbrücker Heerstraße -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Erneuerung der Betonmaste im Bereich zwischen Hastedter Heerstraße
und Sebaldsbrücker Heerstraße -

Es ist geplant, die Fahrleitungsmasten der Straßenbahn im Bereich zwischen der Hastedter Heerstraße und der Sebaldsbrücker Heerstraße im Zuge der Straßenbahnlinien 2 und 10 auf einer Länge von etwa 1,4 km auszutauschen. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 21. Juli 2015

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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