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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Stahlwerke -

Veröffentlichungsdatum:07.07.2009 Inkrafttreten08.07.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 617
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3a, UVPG § 3c, UVPG § 3e
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Stahlwerke - (Brem.ABl. 2009, S. 617)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:22.06.2009
Fassung vom:22.06.2009
Gültig ab:08.07.2009
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG, § 3e UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 617
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Stahlwerke -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Errichtung von 2 Windkraftanlagen neben sechs bestehenden Windkraftanlagen im Werderland nordwestlich der Stahlwerke –

Die swb CREA GmbH, Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-82 mit 108 m Nabenhöhe, 150 m Gesamthöhe und 2 MW Leistung im Werderland nordwestlich der Stahlwerke in Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 22. Juni 2009

Gewerbeaufsicht des
Landes Bremen
Dienstort Bremen


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