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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik zur Herstellung und Verarbeitung von pyrotechnischen Sätzen

Veröffentlichungsdatum:01.08.2012 Inkrafttreten02.08.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 427
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3e
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik zur Herstellung und Verarbeitung von pyrotechnischen Sätzen (Brem.ABl. 2012, S. 427)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.07.2012
Fassung vom:16.07.2012
Gültig ab:02.08.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3e UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 427
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik zur Herstellung und Verarbeitung von pyrotechnischen Sätzen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) –
Wesentliche Änderung einer pyrotechnischen Fabrik
zur Herstellung und Verarbeitung von
pyrotechnischen Sätzen

Die Chemring Defence Germany GmbH hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, ihren Betrieb im Vieländer Weg 147, 27574 Bremerhaven, wesentlich zu ändern. Bei dem Betrieb handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 10.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich ebenfalls um ein Vorhaben nach Nummer 10.1 der Anlage 1 zum UVPG handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremerhaven, den 16. Juli 2012

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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