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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Gaskraftwerkes Mittelsbüren -

Veröffentlichungsdatum:14.09.2011 Inkrafttreten15.09.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1301
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Gaskraftwerkes Mittelsbüren - (Brem.ABl. 2011, S. 1301)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:06.09.2011
Fassung vom:06.09.2011
Gültig ab:15.09.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1301
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Gaskraftwerkes Mittelsbüren -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Änderung des Gaskraftwerkes Mittelsbüren –

Das Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Konkretisierung und Änderung der ursprünglichen Planung beim geplanten Gaskraftwerk auf dem Gelände Auf den Delben 35, 28237 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 6. September 2011

Gewerbeaufsicht
des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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