Sie sind hier:
  • Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Veröffentlichungsdatum:06.06.2011 Inkrafttreten07.06.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 529
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm (Brem.ABl. 2011, S. 529)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.05.2011
Fassung vom:16.05.2011
Gültig ab:07.06.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 529
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Änderung des Müllheizkraftwerkes Oken 2 zur dauerhaften Mitverbrennung von Klärschlamm

Die swb Entsorgung GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Müllheizkraftwerkes auf dem Grundstück Oken 2 in 28219 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 16. Mai 2011

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.