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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

- Erneuerung Kombimast mit Umbau Fahrleitung in der Hermann-Böse-Straße -

Veröffentlichungsdatum:06.03.2024 Inkrafttreten07.03.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 333
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 5, UVPG § 9, UVPG § 20
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Brem.ABl. 2024, S. 333)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:22.02.2024
Fassung vom:22.02.2024
Gültig ab:07.03.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 5 UVPG, § 9 UVPG, § 20 UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 333
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

- Erneuerung Kombimast mit Umbau Fahrleitung in der Hermann-Böse-Straße -

Die Bremer Straßenbahn AG wird im Bereich der Hermann-Böse-Straße/Blumenthalstraße die Erneuerung eines abgängigen Kombimastes mit einem Umbau der Fahrleitung vornehmen.

Die für diese Maßnahme beantragte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Änderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) unter dem Link http://www.uvp-portal.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 22. Februar 2024

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung


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