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Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - B 75, AS Ochtum, Umbau im Bereich der Abfahrtsrampe Nord -

Veröffentlichungsdatum:13.02.2018 Inkrafttreten14.02.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 99
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 5, UVPG § 9
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - B 75, AS Ochtum, Umbau im Bereich der Abfahrtsrampe Nord - (Brem.ABl. 2018, S. 99)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:09.02.2018
Fassung vom:09.02.2018
Gültig ab:14.02.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 5 UVPG, § 9 UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 99
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - B 75, AS Ochtum, Umbau im Bereich der Abfahrtsrampe Nord -

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- B 75, AS Ochtum, Umbau im Bereich der Abfahrtsrampe Nord -

Es ist geplant, die Einmündung der nördlichen Abfahrtsrampe der B 75 in die Zufahrt zum Fachmarktzentrum Duckwitzstraße (Hornbach-Markt) im Gewerbegebiet Ochtum umzubauen und einen Geh- und Radweg von der Duckwitzstraße über eine vorhandene begrünte Verkehrsinsel zum Hornbach-Markt zu bauen. Die geplante Maßnahme zielt auf eine Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteil-nehmer ab.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da aufgrund der geplanten Umbaumaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglich-keitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 9. Februar 2018

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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