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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitung

Vom 30. September 2019

Veröffentlichungsdatum:01.10.2019 Inkrafttreten02.10.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 1196, ber. S. 1357
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitung vom 30. September 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 1196, ber. S. 1357)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:30.09.2019
Fassung vom:30.09.2019
Gültig ab:02.10.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 1196, ber. S. 1357
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitung

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitung

Vom 30. September 2019

Berichtigt durch Bekanntmachung vom 28.11.2019 (Brem. ABl. 2019, S. 1357)

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2019 bis 30. September 2020

mit Euro 15,521 jährlich und Euro 1,293 monatlich

festgesetzt.

Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.

Bremen, den 30. September 2019

Der Senator für Finanzen


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